Demonstration am 28. September
Mal wieder gibt es ein Ereignis, bei dem jeder zeigen kann, dass er nicht mit der Vorratsdatenspeicherung einverstanden ist. Wie ich über den Newsfeed unseres Fachschaftsrats erfahren habe findet am 28. September hier in Leipzig eine Demonstration für Freiheit statt Angst statt.
"Start ist an diesem Sonntag der Augustusplatz, Gewandhausseite, ab 15 Uhr"
Ich hoffe, dass ihr zahlreich erscheint.
Informationelle Selbstbestimmung im Straßenverkehr
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern wieder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt, was mich auf ein positives, noch ausstehendes, Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hoffen lässt. Jedoch weiß ich jetzt nicht, was mit den Fotos der Mautbrücken momentan geschieht und was damit geschehen darf.
Die Verfassungsbeschwerde macht Fortschritte
Nachdem am 29. Februar 2008 die Verfassungsbeschwerde eingereicht wurde, habe ich am letzten Sonntag (2. März 2008) ein E-Mail von der Anwaltskanzleich Starostik erhalten, aus der ich einen Teil zitieren möchte:
[...] Liebe Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer,
Sie haben sicher der Presse entnommen, dass die Sammelverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung am vergangenen Freitag, den 29.02.2008, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wurde. Insgesamt hat diese Verfassungsbeschwerde damit 34.451 Beschwerdeführer.
Ich danke Ihnen auf diesem Wege für das mir entgegengebrachte Vertrauen, für die Unterstützung der Initiative des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und ganz besonders den Helfern des AK, die es erst möglich gemacht haben, dass die Organisationsarbeiten für die Einreichung der Verfassungsbeschwerde im Februar abgeschlossen werden konnten. Immerhin 3.465 Arbeitsstunden haben die Mitarbeiter meiner Kanzlei und des AK gebraucht, um die Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe zu bringen. Warum der Aufwand? Es ist nicht damit getan gewesen, die Adressen einzugeben, nein, die schriftlichen Vollmachten müssen dem Bundesverfassungsgericht im Original vorgelegt werden. Dabei musste jede Vollmacht einzeln überprüft werden. Der endgültige Schriftsatz mit den Namen aller Beschwerdeführer umfasst 361 eng beschriebene DIN-A4 Seiten, die Vollmachten füllten 12 Umzugskartons.
Wie geht es weiter?
Nachdem ich am 31.12.2007 die Verfassungsbeschwerde im Namen von acht exemplarisch ausgesuchten Erstbeschwerdeführern eingereicht habe, wurde in Karlsruhe zunächst die interne Zuständigkeit entschieden. Für unsere Verfassungsbeschwerde ist der erste Senat zuständig. Da wir auch beantragt haben, den Vollzug des Gesetzes bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes auszusetzen, wird hierüber demnächst entschieden und zwar voraussichtlich noch im Monat März. Ich werde Sie weiter über den Gang der Angelegenheit informieren. Die Schriftsätze können Sie auf meiner Webseite und der Webseite des AK einsehen. [...]
Die Verfassungsbeschwerde macht also Fortschritte und es ist schon im März mit damit zu rechnen, das das Gesetz vorerst außer Kraft gesetzt wird. Die Anwaltskanzlei Starostik und der AK-Vorratsdatenspeicherung leisten also ganze Arbeit, gut das es solche Menschen gibt.
2008 (1984) – Kein Tag bis zur totalen Protokollierung der Telekommunikation…
Diese Jahr wird bestimmt viele Neuerungen mit sich bringen, so hoffe ich dass dieses Jahr das Neo 1973 mit OpenMoko Linux endlich dem Weltmarkt präsentiert wird. Doch mit Beginn dieses Jahres treten auch neue Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft, einerseits die teilweise von den Ländern geregelten Nichtraucher-Gesetze, andererseits das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
Ich möchte hier nur auf den Letzten Punkt eingehen, denn die anderen sind selbsterklärend Freude bringende Dinge, vor dem letzten Punkt muss man sich aber in Acht nehmen. Denn unsere Privatsphäre wird von verschiedenen Seiten bedroht und durchlöchert. Um uns vor der Vorratsdatenspeicherung selbst zu schützen müssen wir auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hoffen. Andererseits haben wir selbst für die Daten Sorge zu tragen, die wir veröffentlichen. Viele Dinge Posaunen wir auch selbst heraus ohne viele Gedanken darüber zu Verschwenden, wie es mir bestimmt auch mit diesem Blog geht. Oft merken wir plötzlich wie viele, uns unangenehme, Tatsachen andere Menschen von uns wissen. Das macht uns unsicher im Umgang mit diesen Personen, da es in uns das Gefühl der Machtlosigkeit hervorruft.
Deshalb habe ich mir vorgenommen in diesem Jahr sorgsamer mit meiner Privatsphäre umzugehen und angefangen mich angesichts der neuen "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und "Datenschutzerklärung" des StudiVZ, die ich mir wegen ihrer Komplexität und schlechten Kritik bisher noch nicht vollständig durchgelesen habe, nach alternativen Sozialen Netzwerken umzusehen. Dabei machte mich ein alter Klassenkamerad und Freund auf kaioo aufmerksam, dessen "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und "Datenschutzerklärung" kürzer und freundlicher wirken. Noch habe ich mir auch diese nicht vollständig durchgelesen, es ist aber viel versprechend und es würde mich freuen in diesem Jahr möglichst viele Freunde in diesem freundlicheren Umfeld wieder zu treffen.
Ich wünsche euch also ein gesegnetes neues Jahr und vor allem Aufmerksamkeit im Umgang mit euren eigenen Daten, worüber ich mich bestimmt noch oft den Kopf zerbrechen werde